Plan Your Escape Route!

Zeitung gegen die Zentrale Ausländerbehörde Eisenhüttenstadt
Oktober 2003

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'Ich habe kein Verbrechen begangen. Ich habe einen Asylantrag gestellt.'

M. ist in Eisenhüttenstadt in Abschiebehaft. Er gehört zu den Häftlingen, die schon sehr lange in Abschiebehaft sind, ohne abgeschoben werden zu können. Wir haben mit ihm gesprochen.
Hallo M., wie lange bist Du schon in Eisenhüttenstadt?
Ich bin jetzt seit etwas mehr als zehn Monaten in Eisenhüttenstadt in Abschiebehaft. Vorher war ich bereits einen Monat in S., ebenfalls in der Abschiebehaft.

Weißt Du warum Du hier bist?

Nein das weiß ich nicht. Ich habe keine Verbrechen begangen. Ich habe einen Asylantrag gestellt. Ich habe niemanden umgebracht, ich habe niemanden bestohlen und trotzdem habe ich keine Rechte. Ich dachte Deutschland wäre ein Rechtsstaat, eine Demokratie, aber warum bin ich denn dann hier?
Ich habe in S. einen Asylantrag gestellt. Nachdem der abgelehnt wurde sollte ich abgeschoben werden. Allerdings habe ich keinen Pass, deshalb hat das Land aus dem ich komme mir die Einreise verweigert. Die Ausländerbehörde geht davon aus, dass ich meine Herkunft absichtlich verschleiere, damit man mich nicht abschieben kann.

Was hat man dann mit Dir gemacht?

Nachdem ich in Haft genommen wurde, hat man hat mich zur Botschaft meines Landes gebracht, damit die mir Papiere ausstellen. Die haben das verweigert. Die Ausländerbehörde hat mich dann noch zu vier anderen Botschaften gebracht, weil sie behaupten, dass ich aus einem anderen Land komme.
Zweimal wurde ich extra nach Bonn gefahren, weil dort die jeweiligen Botschaften sind. Einmal wurde ich um 2 Uhr nachts abgeholt und dann sind wir zwölf Stunden mit dem Auto nach Bonn gefahren. Ich war die ganze Zeit gefesselt, obwohl ich mich gar nicht gewehrt habe. Nachdem alles vorbei war wurde ich wieder zwölf Stunden zurückgefahren. Wir waren insgesamt fast zwei Tage unterwegs. Ich habe die ganze Zeit nicht schlafen können, weil ich ja gefesselt war.

Wie wirkt sich die Haft auf Dich aus?

Ich bin krank, wenn Du 11 Monte im Knast bist und nichts zu tun hast ' wirst du einfach krank im Kopf. Es gibt hier nichts zu tun. Du hast eine Stunde Hofgang, ansonsten gibt es nichts zu tun. Keine Zeitung, keine Bücher - nichts.

Gibt es medizinische und psychologische Betreuung für die Häftlinge?

Wenn Du gesundheitliche Probleme hast, kümmert sich niemand um dich. Es gibt hier einen Arzt. Der misst dann Blutdruck und gibt dir irgendwelche Tabletten. Einen Psychologen gibt es hier nicht. Ich habe ein paar Mal diese Tabletten genommen, aber ich nehme sie nicht mehr ' die sind nur dazu da dich ruhig zu stellen. Du wirst einfach nur unheimlich träge davon.
Ich habe dem Personal gesagt, dass ich ins Krankenhaus will. Daraufhin hat man mir gesagt, das müsste ich bezahlen ' aber ich habe natürlich kein Geld. Sie lassen mich nicht in ein Krankenhaus um mich untersuchen zu lassen. Warum? Aber ich glaube selbst wenn ich Geld hätte würden sie mich nicht lassen.

Hast du Kontakte zu Menschen draußen?

Nein niemanden. Ich war vorher in S., hier in Eisenhüttenstadt kenne ich niemanden der mich besuchen könnte. Die meisten meiner Freunde sind längst abgeschoben.

Hast Du Freunde hier drin?

Wie sollen hier Freundschaften entstehen. Wir alle haben psychische Probleme, ich spreche kaum englisch und es gibt nur sehr wenige Personen hier die meine Sprache sprechen. Außerdem sind die meisten nur ein paar Monate drin. Zu den Frauen haben wir gar keinen Kontakt, die sind in einem anderen Teil des Gebäude. Manchmal können wir uns durchs Gitter unterhalten.

Was macht man mit Leuten die aggressiv sind oder einfach 'durchdrehen'?

Man fesselt sie. Man kann dich töten ohne das du etwas dagegen tun kannst. Eine Stunde bleibst du mindestens da. Du kriegst kein Essen. Ich habe den Wärter der das gemacht hat nach seinem Namen gefragt aber der hat ihn mir nicht verraten. Du kannst nichts tun.

Der hier abgedruckte Text ist eine stark gekürzte Fassung eines ca. einstündigen Gesprächs mit M.. Falls die Haftanordnung nicht ein weiteres Mal verlängert wird, wird M. in zwei Wochen entlassen. Sollte das passieren, hat M. genau ein Jahr im Gefängnis gesessen ohne ein Verbrechen begangen zu haben. Die maximal mögliche Haftdauer beträgt Für Abschiebehäftlinge derzeit 11/2 Jahre. Wir wünschen M., dass ihm das erspart bleibt. Laut Ausländergesetz soll die Haft der Durchführung der Abschiebung dienen.
Interview & Übersetzung: Stefan Gerbing

"Illegal" bauen
In Deutschland leben derzeit etwa 1 Millionen Menschen ohne Aufenthaltspapiere. Illegalisierte Arbeitnehmer sind ohne gewerkschaftliche Organisierung menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen schutzlos ausgeliefert. Ihr rechtloser Status wird von Arbeitgebern dazu benutzt, Tariflöhne und arbeitsrechtliche Mindeststandards aufzubrechen.

Schuften ohne Lohn
Miguele musste vor zehn Jahren aus Chile fliehen. Er und seine Familie befanden sich auf der Liste rechter Todesschwadrone, weil sein Bruder Mitglied einer Guerillagruppe war. Sein Asylantrag wurde abgewiesen. Als Opfer nichtstaatlicher Gewalt ist er nicht anerkannt worden. Kurz vor seiner Abschiebung gelang es ihm unterzutauchen. Seitdem lebt er ohne einen îlegalenî Aufenthaltsstatus in Deutschland. Er gilt als "illegal". Völlig entrechtet und ohne jegliche soziale Sicherung ist er auf die Hilfe seiner wenigen Bekannten hier angewiesen. Da Miguele nie zuvor in Deutschland gelebt oder gearbeitet hat, hat er große Probleme, eine Arbeit zu finden. Bei seiner Suche hat er ständig Angst vor der Entdeckung durch die Polizei . Er nimmt verschiedenste Gelegenheitsjobs an, zum Beispiel bei Wohnungsentrümpelungen und Renovierungen. Häufig erhält er nicht den vereinbarten Lohn. Schäden, die er verursacht, werden ihm von seinem Gehalt abgezogen. Als er gegen dieses Vorgehen protestiert, wird er fortgejagt. Sein Arbeitgeber droht ihm sogar damit, die Polizei zu rufen. Um seinen Lohn einklagen zu können, müsste er selbst zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Dort würde sein Aufenthaltsstatus bekannt werden. Abschiebehaft und Abschiebung in ein Land, in dem er um sein Leben fürchten muss, wären ihm sicher.

Leben unter dem Existenzminimum
Moisha ist aus Sierra Leone geflohen, weil dort Bürgerkrieg herrscht. Da sie keinerlei Papiere hatte, wurde ihr der Anspruch auf Asyl verwehrt. Mittels angeblich "wissenschaftlicher" Sprachtests versuchte man, ihr ein anderes Herkunftsland anzudichten. Da die deutschen Behörden bis jetzt noch kein anderes westafrikanisches Land gefunden haben, in das sie sie abschieben können, lebt sie mit einer Duldung in Deutschland. In der Hoffnung, dass sie Deutschland "freiwillig" verlässt, wird ihr hier durch die deutschen Behörden das Leben so schwer wie möglich gemacht. Es ist ihr zum Beispiel verboten zu arbeiten, obwohl sie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Zuwendungen erhält, die unter dem in Deutschland festgelegten Existenzminimum liegen. Diese Leistungen bekommt sie aber nicht bar, sondern nur in Form von Wertmarken ausgezahlt. Damit kann sie nur in wenigen Geschäften, mit meist schlechten Angeboten und überdurchschnittlich hohen Preisen, einkaufen. Um sich ein Zubrot zu verdienen, arbeitet sie gelegentlich in einem Restaurant. Da sie aber keine Arbeitserlaubnis besitzt, gilt auch sie als "illegal". Aufgrund der in Restaurants und auf Baustellen ständig durchgeführten Razzien muss sie immer auf der Hut sein. Da sie sich weder einen Anwalt leisten noch Bußgelder bezahlen könnte, würde ein Aufgreifen durch die Polizei für sie eine Haftstrafe nach sich ziehen. Dieses Risiko muss sie eingehen, um ihre miserable finanzielle und soziale Situation aufzubessern.

Ständige Angst vor Entdeckung
Karol ist ausgebildeter Techniker. Seitdem er Anfang der achtziger Jahre in Polen an Aktionen der unabhängigen Gewerkschaft Solidarnosc teilgenommen hat, erhielt er dort nur noch Arbeit unterhalb seiner Qualifikation und hatte Probleme, seine Familie zu ernähren. Ab 1991 arbeitete er längere Zeit im Rahmen eines Werkvertrages für einen polnischen Subunternehmer auf deutschen Baustellen. Er musste seinen Arbeitsvertrag in Polen ungelesen unterschreiben. In Deutschland erhielt er weniger als die Hälfte des Stundenlohns seiner deutschen Kollegen, musste regelmässig unbezahlte Überstunden und Wochenendarbeit leisten und selbst für seine Heimfahrt und Unterkunft aufkommen. Durch den Werkvertrag war er an einen Arbeitgeber gebunden und ein Aufbegehren gegen die Arbeitsbedingungen hätte zur sofortigen Entlassung geführt. Nachdem er einige Kontakte in Deutschland geknüpft hatte, suchte er sich auf eigene Faust Arbeit auf dem Bau. Diesmal allerdings ohne Arbeitserlaubnis. Seitdem gilt auch er als "illegal". Die Arbeit, die er jetzt "illegal" verrichtet, ist besser bezahlt als sein vorheriges Arbeitsverhältnis. Das lässt ihn das Risiko von hohen Strafen und drohendem Einreiseverbot in Kauf nehmen. Die Angst vor Entdeckung steckt bei ihm und seinen Kollegen tief. Als einer seiner Arbeitskollegen vor kurzem kopfüber von einem Gerüst zwei Meter tief auf einen Betonboden stürzte, wurde er von Kollegen mit dem Auto in ein Krankenhaus gebracht - nach Polen. Die Fahrt dauerte zwei Stunden, glücklicherweise hat der Mann überlebt.

Was tun!?
So unterschiedlich die einzelnen Lebenswege und -situationen dieser Menschen sein mögen, sie alle gelten als "illegal", weil sie sich hier ohne gültige Papiere aufhalten oder ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Die Angst vor der Entdeckung durch die Behörden gehört zu ihrem Alltag. Sie haben nicht die Möglichkeit, ihre Rechte einzuklagen. Sie können sich nicht kranken- und sozialversichern, eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es nicht. Anders als deutsche Arbeitnehmer haben sie nicht die Möglichkeit, sich gewerkschaftlich gegen schlechte Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne zu organisieren.
Die deutschen Gewerkschaften haben bisher leider keinerlei Interesse gezeigt, illegalisierte ArbeitnehmerInnen zu organisieren. Die US-Gewerkschaften hingegen nehmen in dieser Hinsicht eine internationale Vorreiterrolle ein.
Die Ignoranz der deutschen Gewerkschaften gegenüber einer Klientel von rund einer Million Arbeitender ist insbesondere deshalb verwunderlich, da die prekären Existenzbedingungen von illegalisierten ArbeitnehmerInnen von den Unternehmern genutzt werden, um Lohnniveaus aufzubrechen und die Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen voranzutreiben.

Als Organisation von ArbeitnehmerInnen müssen Gewerkschaften auch die Interessen derer vertreten, die nicht über einen deutschen Pass oder einen Aufenthaltstitel verfügen. Tarifrechtliche Mindestandards und soziale Sicherheit dürfen nicht an den Aufenthaltstitel gebunden sein.
Naturfreundejugend Berlin

10 Jahre Asylbewerber'leistungs'gesetz
Im vor genau zehn Jahren in Kraft gesetzten Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) ist das Sachleistungsprinzip enthalten. Dieses besagt, dass Flüchtlinge in den ersten drei Jahren ihres Aufenthaltes ihre Sozialhilfe nicht als Bargeld, sondern in Form von Sachleistungen ausgezahlt bekommen. Die Folgen dieser gesetzlich festgelegten Diskriminierung sind zahlreich: Zwei im Alltagsleben besonders hervorstechende Benachteiligungen sind die Zwangsunterbringung in Heimen und die Verwehrung von Bargeld (d.h. Gutschein- oder Chipkartensystem oder Fresspakete).
Heimunterbringung statt freier Wohnungswahl
In den meisten Bundesländern haben Flüchtlinge nicht die Möglichkeit, sich auf dem Wohnungsmarkt selbst eine Bleibe zu suchen oder sonstwie frei über ihre Wohnform zu entscheiden, sondern sie werden zwangsweise in Heimen untergebracht. Die Zustände in diesen Heimen sind sehr unterschiedlich; es hat Fälle gegeben, in denen sich 100 Menschen eine Toilette und eine Dusche teilen mussten. 'Normalî ist, dass eine Belegung der Zimmer mit mehreren Menschen vorgenommen wird, die häufig aus verschiedenen Ländern stammen und sich deshalb sprachlich nicht verständigen können. Die Interessen der BewohnerInnen werden also komplett missachtet. Aber auch teilweise bessere Zustände in den Heimen ändern nichts an der Tatsache, daß die Zwangsunterbringung an und für sich schon rassistisch ist.
In Berlin ist seit kurzer Zeit diese Zwangsunterbringung zwecks Kostenersparnis offiziell abgeschafft, die Sozialverwaltung hat die Ausführungsbestimmungen für die Flüchtlingsunterbringung geändert. De facto scheitert jedoch die Wohnungssuche von Flüchtlingen vielfach an den Hausverwaltungen oder den Wohnungsbaugesellschaften. Entweder es werden rassistischen Kriterien direkt geäußert - 'Wir vermieten nicht an Ausländerî -, oder die Wohnungsbaugesellschaften lehnen die BewerberInnen aus wirtschaftlichen Gründen ab, sie würden ja vermutlich bald abgeschoben: Gerade ehemals kommunale Wohnungsbaugesellschaften in Berlin weigern sich zur Zeit, an Menschen mit Duldung oder an AsylbewerberInnen zu vermieten, mit der Begründung, dass diese nur eine Aufenthaltsgestattung für maximal sechs Monate erhalten, die aber immer wieder um sechs Monate verlängert wird.
In den Aufsichtsräten dieser landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sitzen meistens KommunalpolitikerInnen, auf die wir in Zukunft politischen Druck ausüben wollen.

Keine selbstbestimmte Lebensmittelversorgung
Die Sozialhilfe von Flüchtlingen ist gegenüber der regulären Sozialhilfe ohnehin schon auf 80 Prozent gekürzt. Den Teil dieser Hilfe, der ihnen nicht für Unterbringungskosten abgezogen wird, bekommen sie ' nach AsylBLG ' häufig auch nicht in bar ausgezahlt. Es werden verschiedene Verfahren angewendet: Es gibt Heime mit Vollverpflegung, es gibt amtliche 'Freßpaketeî, es gibt Gutschein- und Chipkartensysteme ' es gibt aber auch zahlreiche Orte, an denen Barauszahlung praktiziert wird; die Entscheidung hierüber liegt bei den jeweiligen Kommunen.
In Berlin werden derzeit mehrere dieser Systeme gleichzeitig praktiziert: Es gibt einige Heime mit Vollverpflegung ' für die Flüchtlinge wohl die übelste Variante, da sie dort nicht entscheiden können, was sie und wann sie essen.
Gutscheine werden in Berlin z. Z. nur vom Bezirk Neukölln herausgegeben. Dieser hat einen Lizenzvertrag mit der Firma ACCOR geschlossen. Der ACCOR-Konzern ist eines der größten Hotel- und Cateringunternehmen der Welt, z.B. die Ketten Novotel, Ibis u.a. gehören dazu.
Die Neuköllner Gutscheine gelten nur in bestimmten Läden. Einer ihrer größten Nachteile ist, daß an der Kasse nur maximal zehn Prozent des Gutscheinwertes als Wechselgeld herausgegeben werden darf. Mit den Gutscheinen darf auch nicht alles gekauft werden, sondern nur Nahrung, Körperpflegeartikel und Haushaltsgegenstände.
Die letztgenannte Beschränkung gilt auch für die Chipkarten. Sämtliche Dienstleistungen, angefangen vom Ticket für öffentliche Verkehrsmittel bis hin zu den im Asylverfahren unbedingt notwendigen AnwältInnen können mit Gutscheinen und Chipkarten nicht bezahlt werden. Offensichtlich ist eine der Hauptintentionen des Sachleistungsprinzips, Flüchtlinge daran zu hindern, sich AnwältInnen zu nehmen.
In Berlin wurde 1998 das Chipkartensystem eingeführt. Dazu schlossen die Sozialverwaltungen des Landes Berlin sowie die der meisten Bezirke des ehemaligen Westteils der Stadt mit der Firma SODEXHO Lizenzverträge. SODEXHO ist eine der weltweit größten Firmen im privaten Knastgeschäft. Außerdem ist das Unternehmen u.a. im Catering- und Großküchenbereich tätig, so besitzt es in Berlin die Firma Bärenmenü.
Gutscheine und Chipkarten gibt es nicht nur in Berlin, sondern in zahlreichen weiteren Orten der BRD. Allein ACCOR rechnet z.Z. Chipkarten und Gutscheine für etwa 5600 Flüchtlinge ab. Das von SODEXHO betriebene Infracard-System gibt es neben Berlin in einzelnen Orten in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Thüringen, aber nur im Land Berlin gab es einen Vertrag mit einem Bundesland. Das System funktioniert so: Die Ämter mieten Chipkartenaufladegeräte bei SODEXHO, SODEXHO wirbt die Geschäfte an, die die dazugehörigen Lesegeräte mieten. SODEXHO verfügt über eine zentrale Datenerfassungsstelle, an der alle Daten gesammelt und an die Sozialämter weitergeleitet werden können. Sowohl Sozialämter als auch Geschäfte müssen jeweils 1,5% des Umsatzes an SODEXHO zahlen. Es muß also betont werden, daß die Chipkarten nicht etwa aus Gründen der Kostenersparnis eingeführt wurden. Bargeldauszahlung ist immer billiger als alle anderen Varianten, weil sie am wenigsten verwaltungaufwändig ist.

Noch einmal zu den Nachteilen, die den Flüchtlingen durch die Chipkarten entstehen:
In ganz Berlin gibt es z. Z. nur etwa 70 Läden und zwei Apotheken, die die Chipkarten akzeptieren, so dass Flüchtlinge sehr weite Wege auf sich nehmen müssen. Diese Läden sind in der Regel sehr teuer, da die üblichen Billigdiscounter keine Kartenzahlung akzeptieren, was einer zusätzlichen Kürzung der ohnehin schon reduzierten Sozialhilfe gleichkommt. Das Guthaben auf den Chipkarten wird i.d.R. alle vier Wochen aufgeladen, was für die Flüchtlinge evtl. eine Fahrt durch die ganze Stadt bedeutet ' für Flüchtlinge ist nicht, wie für Deutsche, das Sozialamt des Bezirkes zuständig, in dem sie wohnen, sondern das zuständige Sozialamt hängt vom Geburtsdatum ab. Falls sich an dem Termin, an dem die Karte wieder aufgeladen wird, auf dieser Karte noch ein Restbetrag befindet, verfällt dieser Betrag, man kann also mit diesen Karten nicht sparen ' eine weitere Entmündigung der Flüchtlinge und quasi eine dritte Kürzung der Sozialhilfe. Erwachsene erhalten 41 Ä, Kinder 21Ä 'Taschengeldî in bar, eine Summe, die vom Betrag auf der Chipkarte abgezogen wird ' aber offiziell dürfen sie nicht mehr Bargeld als diesen Betrag besitzen, so daß sie auch dieses Geld nicht sparen dürfen. Auch bekommt jede Familie nur eine Karte, die auf den sog. 'Haushaltsvorstandî festgelegt ist, so dass in Familien jeder Einkauf koordiniert werden muss. Die Bezahlung mit den Karten kann in den Läden i.d.R. nur an einer Kasse erfolgen, die mit einem speziellen Lesegerät ausgestattet ist. Diese Geräte sind erfahrungsgemäß sehr störanfällig, so dass der Zahlungsvorgang nicht selten die ganze Schlange aufhält ' eine weitere Stigmatisierung der Flüchtlinge, für die rassistische Pöbeleien von KundInnen und Verkaufspersonal alltäglich sind.
Eine weitere Besonderheit des Chipkartensystems gegenüber z.B. den Gutscheinen ist die durch die elektronisch lesbaren Karten mögliche elektronische Überwachung der Flüchtlinge. Anhand der gesammelten Daten kann ein 'Einkaufsprofilî der/s Karteninhaberin/s erstellt und überwacht werden, wann/wo/wieviel und auch was er/sie kauft. Durch dieses Verfahren können große Datenmengen gesammelt werden. Wir vermuten, dass an Flüchtlingen Verfahren erprobt werden, die später auch gegen andere Bevölkerungsgruppen verwendet werden können.
Wie schon erwähnt, es ist eine politische Entscheidung der Kommunen bzw. in Berlin der Bezirke, in welchem Ausmaße sie Flüchtlinge mit Hilfe des AsylBLG schikanieren wollen. Nachdem offenbar genug politischer Druck auf den Berliner Senat ausgeübt worden war, hat die Berliner Sozialsenatorin zum 01. 07. 03 den Vertrag mit SODEXHO gekündigt. Dieser politischen Vorgabe haben sich die Bezirke Mitte und Tempelhof-Schöneberg angeschlossen.
Das heißt, dass ein großer Teil der Flüchtlinge, die vorher von der Chipkarte betroffen war, jetzt Bargeld ausgezahlt bekommt. Das ist natürlich ein Erfolg.
Die Bezirke Reinickendorf und Spandau fahren aber mit der Chipkartenausgabe fort; auch das Problem mit den Gutscheinen in Neukölln besteht weiter.
Über Berlin hinaus gesehen muß man leider feststellen, daß das Chipkartensystem sich zur Zeit wie eine Hydra verhält. An zahlreichen konservativ regierten Orten wird es zur Zeit eingeführt, z.B. in Thüringen nahezu flächendeckend. In Brandenburg hat sich aber hat sich dank kräftigen Druckes von außen allerdings etwas zum Positiven verändert: die jetzige Regierung hat den 'Hildebrand-Erlaßî, der regulär keine Auszahlung von Barmitteln gestattete, aufgehoben, seitdem hat eine Reihe von Kommunen mit der Bargeldauszahlung begonnen.
Die Beispiele von Berlin und Brandenburg zeigen, daß es wichtig und notwendig ist, Druck auf PolitikerInnen auszuüben, damit diese sich nicht hinter vermeintlichen 'Sachzwängenî verstecken. Amtlicher Rassismus wird sich ' wie Alltagsrassismus auch ' da schneller ausbreiten, wo ihm der Platz dazu gegeben wird.

Für die Initiative gegen das ChipkartensystemFreya Fluten.

Now there is a racist EU - now itís the time to destroy it.
Am 20. Juni 2003 trafen sich die EU-Staats- und Regierungschefs im griechischen Thessaloniki um unter anderem über die Europäische Flüchtlingspolitik zu verhandeln. Ein einheitliches Visasystem zur besseren Absicherung gegen 'illegale Einwanderer', 250 Mio. Euro für Rückführungsabkommen und 140 Mio. für eine bessere Absicherung der EU-Außengrenzen sind die wesentlichen Ergebnisse des Gipfeltreffens. Nur 3 Tage später kenterte ein Flüchtlingsboot im Mittelmeer vor der tunischen Küste. Es versuchte die europäische Abschottungspolitik zu unterlaufen - knapp 50 Opfer konnten nur noch tot geborgen werden. Die sogenannte 'Harmonisierung' des Asylrechts auf europäischer Ebene hat vor allem das Ziel, Abschiebung, Abschreckung und Abwehr von MigrantInnen effektiver und billiger zu vollziehen ' die EU-PolitikerInnen nehmen dafür offensichtlich der Tod von Menschen billigend in Kauf.

Die Vorreiterin: Schengen.
Bereits 1990 unterzeichneten alle EU-Staaten außer Großbritannien und Irland das sogenannte Schengener Durchführungsabkommen (SDÜ) und einigten sich somit auf gemeinsame Bestimmungen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik:
Die Unterzeichnerstaaten verpflichteten sich zur schärferen Abschottung der Schengener Außengrenzen und einer verstärkte polizeilichen Zusammenarbeit. Grenzüberschreitende Observationen und Informationsübermittlungen waren so rechtlich legitimiert. Menschen aus über 130 Staaten benötigen ein Visum um in die EU einreisen zu dürfen und das Schengener Informationssystem (SIS)* sorgt für die Aufspürung von Personen, denen aus unterschiedlichsten Gründen die Einreise verweigert werden soll. Das 'one-chance-only'-Prinzip, ebenfalls Teil des SDÜ, legt fest, dass Asylsuchende nur in dem Land einen Antrag stellen dürfen, in das sie als erstes gereist sind. Wird ihr Asylantrag abgelehnt, haben sie keine Möglichkeit mehr in einem EU-Mitgliedsstaat um Asyl zu suchen ' Chance vertan. Weiterhin können nach SDÜ sogenannte 'Career Sanctions' verhängt werden: Transportieren Fluggesellschaften Personen ohne vollständige gültige Reisedokumente, so haben die Regierungen das Recht horrende Geldstrafen zu verhängen. British Airways muss beispielsweise jedes Jahr ca. 5 Mio. Pfund (ca. 7,2 Mio. Euro) Bußgeld an die britische Regierung zahlen, da 0,015 % (!) ihrer Passagiere ohne vollständige gültige Papiere einreisten.

Amsterdam, später und bald.
Mit dem In-Kraft-Treten des Amsterdamer Vertrags im Mai 1999 ist die EU-Kommission verpflichtet innerhalb von fünf Jahren ' also bis 2004 - gemeinsame Standards für Asylrecht, Einwanderung und Flüchtlingspolitik einzuführen. Seitdem überbieten sich die einzelnen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten mit asylpolitischen 'Ausländer-raus' ' Entwürfen und rassistischer Stimmungsmache. Das Szenario der organisierten Schlepperbanden, Menschenschmuggler und ausländischen Terroristen, die Sicherheit und Ordnung gefährden, dienen immer wieder als Hauptargument für den Ausbau polizeilicher Zusammenarbeit und Aufrüstung der EU-Außengrenzen gegen MigrantInnen und Asylsuchende.
Durch die EU-Osterweiterung werden die Außengrenzen weiter vorverlagert: Polen musste sich bereit erklären, die Grenzen gegen Weißrussland und die Ukraine hermetisch abzuriegeln. Unterstützung leistet Deutschland gern. Bereits Mitte der Neunziger Jahre finanzierte die deutsche Regierung fast vollständig die Errichtung eines flächendeckenden Systems tschechischer Abschiebehaftanstalten.
Ebenso unterstützt die halbstaatliche 'International Organization of Migration' (IOM) die neuen Mitglieds- und Anrainerstaaten in Osteuropa bei der Abriegelung ihrer Außengrenzen. Die Ausstattung mit modernem Equipment und die logistische Aufrüstung der Grenztruppen erfolgten unter der Regie der lokalen IOM-MitarbeiterInnen.
Weiterhin werden immer öfter Sondereinheiten verschiedener Grenzpolizeien in Herkunftsländer delegiert um den dortigen GrenzschützerInnen die effektive Abwehr 'Illegaler Einwanderer' beizubringen. So sind auf dem Flughafen Manilas ständig BGS-Einheiten stationiert, die Reisedokumente kontrollieren und den philippinischen GrenzschützerInnen beibringen, woran man gefälscht Papiere am besten erkennt. Jährlich finden auch Spezialkurse für GrenzschützerInnen der EU-Mitgliedsstaaten statt, finanziert aus Unionsgeldern.
Neuerdings wird versucht, Flüchtlinge bereits in ihren Herkunftsländern zu stoppen. Im März 2003 schlug die britische Regierung vor, Transitcamps zu errichten. Von dort aus sollen Flüchtlinge exterritorial ihren Antrag auf Asyl stellen und dann die Entscheidung abwarten. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Man spart sich zeitaufwändige, teure und rechtlich schwierige Abschiebungen und Geld beim Betrieb von Internierungslagern in Ländern wie Kroatien oder Albanien anstatt in den westlichen Industrieländern.
Besonders interessant ist hier die offizielle Argumentation der BefürworterInnen solcher Transitcamps: Sie verkaufen ihre Eindämmungspolitik als humanitäre 'Hilfe vor Ort' ' die Flüchtlinge können im Nachbarland oder einem anderen Teil ihres Herkunftslands bleiben und müssen gar nicht die schwere weite Reise auf sich nehmen. In Wirkichkeit geht es darum, Flüchtlinge so weit wie möglich fernzuhalten.
Auf die Errichtung solcher Transitcamps konnte sich im Juni auf dem Gipfeltreffen in Griechenland vorerst nicht geeinigt werden. Nun baut die britische Regierung erst einmal ohne EU-Geld ihr Pilotprojekt in Trstenik /Kroatien: Dänemark, die Niederlande und Österreich haben bereits Unterstützung angekündigt.

Konsequenz: Illegalisierung
Migration und Flucht können nicht gesteuert oder gar verhindert werden. Durch die aktuelle repressive Flüchtlings- und Asylpolitik ist stattdessen ist eine zunehmende Illegalisierung zu beobachten: Flüchtlinge machen zunehmend die Erfahrung, dass der Kontakt mit dem Staat zu ihrer Abschiebung führen kann ' weshalb sie ihn vermeiden und untertauchen. Offiziell existieren diese Menschen nicht, sie sind vogelfrei ' sie können keinerlei Rechte einklagen aus Angst dann sofort in Hunger, Folter, Tod abgeschoben zu werden. Sie sind die billigen Arbeitskräfte, die uns unseren Lebensstandard sichern und ganze Branchen in Westeuropa vor dem Konkurs retten. Was also erreicht wird ist, dass Flüchtlinge staatlicher Kontrolle entgleiten (müssen).
Die sicherheitsstaatliche Aufrüstung in Form zunehmender Überwachung, Kontrolle und Speicherung von Daten wird vom Großteil der Bevölkerung hingenommen oder gar gefordert. Solange es 'nur' Menschen am Rande der Gesellschaft betrifft und der Sicherheit dient, ist alles gut. Um den Preis der Sicherheit wird auf Freiheitsrechte gern einmal verzichtet.
Was außerdem übersehen wird ist die ausweitende Wirkung, die die damit einhergehende Einschränkung von Freiheitsrechten einer Gruppe von Menschen hat: Oft wird diese auf weitere Teile der Bevölkerung, wie bspw. Arbeitslose ausgeweitet. Somit geht uns die Einschränkung von Rechten der Flüchtlinge alle an - auch jenseits eines antirassistischen Selbstverständnisses.
Unbegrenzte Bewegungsfreiheit für alle! Jetzt!
Gegen Grenzabschottung, Abschiebungen und Internierung von Flüchtlingen!

Rona Torenz
Weitere Informationen unter:

NoBorderNetwork


Ilka Schröder

Studie der PDS-Europa-Fraktion
no-racism.net

* Das Schengener Informationssystem (SIS):
... ist ein computergestütztes Erfassungs- und Abfragesystem zur Personen- und Sachfahndung. Die deutsche Zentralstelle für den Informationsaustausch und für die Kommunikation im SIS betreibt das BKA. Das System unterstützt die Fahndung nach Personen, die zur Auslieferung in Schengen-Staaten gesucht werden, die zur Einreiseverweigerung bzw. zur Abschiebung in den Schengen-Staaten ausgeschrieben sind und Personen, die zur Aufenthaltsermittlung, Ingewahrsamnahme oder zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben werden.
Das SIS umfasst derzeit mehr als 1,3 Mio. Personendatensätze. Deutschland stellt dabei ca. ein Drittel des gesamten Fahndungsbestandes. Die Fahndungen können von mehr als 30.000 Terminals im gesamten Schengen-Raum binnen Sekunden abgefragt werden. Dem SIS sind derzeit Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Spanien, Portugal, Italien, Österreich, Griechenland, Norwegen, Schweden, Dänemark und Island angeschlossen.

Opfererfahrungen von Flüchtlingen und MigrantInnen
In der Nacht zum 13. Februar 1999 jagte eine Gruppe Rechtsextremisten drei Asylbewerber durch die Straßen von Guben. Farid Guendoul sprang in Panik durch eine Glastür und verblutete. Sein Begleiter Khaled Bensaha schildert seine Gefühle während des Angriffs: 'Beim Rennen erinnerte ich mich an die Geschichten, die ich gehört hatte, von Leuten, die geschlagen und dabei schwer verletzt worden sind. Oft hieß es, dass diese von Glück reden könnten, dabei nicht ums Leben gekommen zu sein. Ich hatte ihnen bis dahin nicht so ganz geglaubt, ich hatte mir das vorher nicht so richtig vorstellen können, aber in diesem Moment konnte ich es plötzlich. Ich rennne, und mein Leben steht auf dem Spiel: Wenn ich Glück habe, komme ich weg, wenn nicht, werde ich sterben.' Zunächst löst der Angriff Todesangst und Panik aus.
Diese Angst mischt sich mit Vorerfahrungen anderer Opfer, und es kommt zu einer Rückkopplung der individuellen Opfererfahrung mit Erfahrungen kollektiver Viktimisierung.
Der Angriff erscheint dem Opfer unverständlich: 'Wir hatten nichts gemacht, niemanden provoziert, es gab keine Zwischenfälle vorher, es passierte von einer Sekunde auf die andere ... Wie ein Blitz aus heiterem Himmel' (Khaled Bensaha). Rassistische Gewalt stempelt das Opfer zum namenlosen Fremden, zum Eindringling, dessen Recht, zur Gesellschaft dazuzugehören, bestritten wird. Das Opfer sieht sich unter Druck gesetzt, sich für seine Existenz zu rechtfertigen, sich gegen die negativen Zuschreibungen zu verteidigen, will es nicht sein Selbstwertgefühl verlieren.
Der rassistische Angriff auf ein einzelnes Opfer hat oft weit reichende soziale Folgen. In der Silvesternacht 1999/2000 kam es zu einem Angriff auf sechs pakistanische Asylbewerber in Rathenow, bei dem ein Asylbewerber schwer verletzt wurde. Die Nachricht des Angriffs verbreitete sich schnell unter den 150 Asylsuchenden in den beiden Wohnheimen der Stadt und verband sich mit dem Wissen um andere rassistische Gewalttaten in der Umgebung. Nicht nur das traumatisierte Opfer reagierte mit Vermeidungsverhalten ' der in der Silvesternacht verletzte Pakistani verließ 47 Tage lang nicht mehr das Wohnheim ', das Kollektiv der potenziellen Opfer zog sich ebenfalls aus dem öffentlichen Raum zurück.

Rückzug aus dem öffentlichen Raum
Diese Rückzugstendenzen haben Einfluss auf das allgemeine Verhältnis zwischen Minderheiten und der Mehrheitsgesellschaft. Die in der kollektiven Viktimisierung entwickelten Ängste strukturieren verborgene Regeln des öffentlichen Raums:
Bestimmte Orte werden zu bestimmten Tageszeiten als dominiert von rassistisch eingestellten Cliquen wahrgenommen. Das subjektive Opferrisiko erscheint in diesen Angstzonen als nicht mehr akzeptabel, die Orte werden gemieden. Der öffentliche Raum wird vorgestellt als durchsetzt von 'nogo areas' und es kommt zu einer Verdrängung der Gruppe potenzieller Opfer aus diesen Räumen.
Eine Untersuchung der Anlaufstelle für Opfer rechter Gewalt in Cottbus und der Brandenburgischen Technischen Universität aus dem Jahr 2001 zeigt, dass die subjektiv wahrgenommene Gefährlichkeit bestimmter Orte nicht mit den tatsächlichen Angriffsorten identisch sein muss.
Das Verharren in der Opferrolle ist nur eine mögliche Reaktionsform von Opfern rassistischer Gewalt. Besonders bei nichtdeutschen Imbissbesitzern, auf deren Stände Brandanschläge verübt werden, beobachtet die Opferperspektive immer wieder eine Verdrängung der andauernden Gefahr. Diese Opfer interpretieren den Angriff häufig nicht als rassistisch, sondern neigen dazu, die Tat beispielsweise auf den Alkoholkonsum eines Einzeltäters zurückzuführen.. Zu vermuten ist, dass hier der ökonomische Zwang zu einem Arrangement mit einer zum Teil rassistischen Kundengruppe wirkt.
Eine dritte Reaktionsform ist der Kampf um die Wiederherstellung der verletzten Norm. Nach dem Angriff auf die Pakistani in der Silvesternacht in Rathenow schrieben 47 Asylsuchende im Februar 2000 ein Memorandum an politische Instanzen des Landes, in dem sie beklagten, dass niemand ihre Sicherheit garantieren könne. Sie forderten einschneidende Maßnahmen gegen die Rechten, andernfalls möge die Landesregierung sie aus Brandenburg wegbringen. Rathenow war der erste Ort, an dem sich eine Gruppe von Opfern und potenziellen Opfern politisch selbst organisiert hat, um zukünftigen rassistischen Angriffen vorzubeugen. Inzwischen arbeiten einige dieser Asylsuchenden in der Brandenburger Flüchtlingsinitiative mit.

Alltagsrassismus und institutioneller Rassismus
Das allgemeine Verhältnis zwischen der nichtdeutschen Minderheit und der deutschen Mehrheitsbevölkerung hat ebenfalls Einfluss auf die Opfererfahrung, wobei drei Faktoren entscheidend sind: Vorerfahrungen mit als diskriminierend erlebten Verhaltensweisen unauffälliger Deutscher, die Reaktionen unbeteiligter Dritter während des Angriffs und der Umgang mit dem Opfer nach dem Angriff. Bei negativen Erfahrungen in diesen drei Dimensionen kann die rassistische Gewalttat als ein gravierender Höhepunkt in einem Kontinuum von Ausgrenzungserfahrungen erscheinen.
Neben diesem Alltagsrassismus ist auch institutioneller Rassismus für die Opfererfahrung relevant. Besonders die Gruppe der Asylsuchenden befindet sich in einer von systematischer Marginalisierung gekennzeichneten Lage. Ihr Aufenthalt wird als nur vorübergehend definiert, von Integrationsmaßnahmen werden sie zum größten Teil ausgenommen. Ihre Lebensverhältnisse sind durch einen unsicheren Aufenthaltsstatus, fehlende Arbeitsmöglichkeiten, Residenzpflicht, Wertgutscheinverpflegung sowie die Unterbringung in abgelegenen, schäbigen Unterkünften geprägt. Ohne Teilhabechancen und Entfaltungsmöglichkeiten, verfallen viele Asylsuchende in einen Zustand depressiver Resignation.
In verschiedenen Unterkünften in Brandenburg konnte die Opferperspektive beobachten, wie das Leben auf eine Abfolge von Schlafen, Essen und Warten reduziert ist. Manchmal lässt sich nur schwer unterscheiden, welchen Einfluss ein rassistischer Angriff und welchen Einfluss die marginalisierte Lebenssituation auf die depressive psychische Lage eines Opfers hat.

Maßnahmen gegen Rechtsextremismus
Zeitlich parallel zur Gründung der Opferperspektive lancierte die Landesregierung 1998 mit dem Handlungskonzept 'Tolerantes Brandenburg' ein umfassendes Programm zur Bekämpfung des Rechtsextremismus. Die Zahl und Intensität rechtsextremer und rassistischer Gewalttaten hat jedoch, von regionalen Ausnahmen abgesehen, nicht abgenommen. Die Mobilisierung der Zivilgesellschaft hat es nicht vermocht, den Alltagsrassismus ernsthaft zurückzudrängen. Nach wie vor muss von rassistischen Einstellungen und Verhaltensweisen in einem relevanten Bevölkerungsteil ausgegangen werden.
Die Opferperspektive geht davon aus, dass die Gewalt jugendlicher Subkulturen ohne den Alltagsrassismus eines relevanten Bevölkerungsteils, als dessen Vollstrecker die Täter sich legitimiert fühlen, nur schwer denkbar ist. Es ist weiter sehr deutlich, dass die soziale Separation und Marginalität der Asylsuchenden das Material sind, durch das sich rassistische Diskurse selbst bestätigen. Ohne die Thematisierung des umfassenden Zusammenhangs rassistischer Ausgrenzungsprozesse lässt sich rassistische Gewalt deshalb nicht nachhaltig zurückdrängen.

Der Text beruht auf dem Beitrag 'Opfererfahrungen von Migranten und Flüchtlingen' von Kay Wendel in Journal für Konflikt- und Gewaltforschung 1/2003. Eine vollständige Fassung kann unter www.opferperspektive.de nachgelesen werden.

"Grenzen, überall Grenzen..."
Ben ist 'anerkannter' Asylbewerber im Land Brandenburg und engagiert sich für die Rechte von Flüchtlingen. Wir sprachen mit ihm über das Gutscheinsystem und andere repressive Maßnahmen gegenüber Asylbewerbern.

Was stört dich am meisten an den Regelungen für Asylbewerber in Deutschland?

Eigentlich alles, denn alles schränkt einen ein. Ganz besonders stören mich die Sachen, die einen direkt betreffen. Dazu gehört der Umgang mit einem durch die Behörden, auch wenn dieser nicht per Gesetz festgeschrieben ist. Natürlich gehören auch die Residenzpflicht, also das Verbot deinen Landkreis zu verlassen, sowie das System 'Gutschein oder Chipkarte statt Bargeld' dazu. Das schränkt einen besonders ein und dient der Kontrolle.

Inwiefern?

Durch die Residenzpflicht ist man gezwungen an einem Ort zu bleiben. Tut man dies nicht und wird woanders kontrolliert, muss man im glücklichsten Fall nur Geld bezahlen, aber das haben wir nicht oder nur sehr wenig.

Wie viel Geld ist auf deiner Chipkarte?

Ich bekomme ca. 140 Euro im Monat, dazu noch 40 Euro Bargeld. Das ist aber weniger als die Sozialhilfe für Deutsche. Außerdem kann man damit nur sehr wenig machen, weil man die Chipkarten nur in bestimmten Läden benutzen kann. Die 40 Euro müssen dann ausreichen für Fahrtkosten, den Anwalt für das Asylverfahren und so weiter. Der Anwalt kostet meistens 25 Euro pro Monat.

Was kannst du in welchen Läden mit den Chipkarten kaufen?

Die kannst du eigentlich nur in Supermärkten in deiner Stadt benutzen, ALDI, LIDL, MINIMAL - bei der selben Kette an einem anderen Ort nicht. Ich darf damit Nahrungsmittel kaufen, kein Alkohol und keine Zigaretten. Schlimmer ist aber, dass ich von dem Geld aber auch Kleidung kaufen soll. Das ist bei ALDI aber nur schwer möglich. Die haben höchstens mal Sandalen oder Küchenschürzen. Das ist Kontrolle, Schikane, Abschreckung und wer weiß was nicht noch alles.

Gab es in den Läden, in denen du einkaufen durftest spezielle Kassen für Asylbewerber wie in Frankfurt / Oder?

Nein, zum Glück nicht. Das diskriminiert die Leute sehr doll. Alle Kunden wissen dann, dass du kein eigenes Geld hast. Ich habe gehört, dass einige Deutsche anfingen die Asylbewerber zu beschimpfen. 'Sie würden die Steuern der Deutschen verschwendenî lautete oft der Vorwurf. Daraufhin haben einige Asylbewerber Freunde mit deutschem Pass zum Einkaufen geschickt, aber auch da gab es Ärger. Manche Kassiererinnen haben das nicht zugelassen und wollten eine schriftliche Erlaubnis sehen, gerade so als ob sie Angst hätten, irgendwer hätte den Asylbewerbern die Karte gestohlen.
Aber es gibt generell oft Ärger wegen der Auszahlung und Benutzung der Chipkarten und Gutscheine.

Was meinst du damit? Kriegt nicht jeder Asylbewerber jeden Monat seinen festen Betrag?

Selbst das wäre ein Fortschritt. Man muss Regelmäßig zum Sozialamt fahren und eine 'Kostenübernahmeî beantragen. Bei fast allen klappt das, aber bei manchen nicht immer. Es hängt vom Stand des Asylverfahrens ab, manchmal sind die Beamten auch schlichtweg blöd zu einem. Viele Asylbewerber haben keine Ahnung von ihren Rechten bzw. Mittel um diese auch einzuklagen. Außerdem befindet sich mein Sozialamt ca. 15 km weg vom Heim. Auch die Ausländerbehörde und alles andere sind weit weg. Die Fahrt muss ich immer selbst bezahlen. Auch solche Dinge drängen Menschen in die Illegalität. Außerdem ist man somit sehr abhängig. Das kann auch als Druckmittel eingesetzt werden.
Es gab vor kurzem einen Fall, in dem einer Asylbewerberin das Geld nur unregelmäßig und wöchentlich ausgezahlt wurde. Sie musste sich somit öfter im Amt melden - eine Art der Kontrolle von der du sprachst. Sie sollte somit unter Druck gesetzt werden ihren Pass abzugeben und bei ihrer Abschiebung mitzuhelfen. Ich habe davon gehört aber das ging ja noch viel weiter. Wenn man seinen Pass beim Amt abgibt, ist das quasi deine Abschiebung. Dein Herkunftsland wird festgestellt und alles in die Wege geleitet. In diesem Fall aber hatte die Asylbewerberin ihren Pass woanders vorgezeigt, nämlich beim Standesamt, weil sie schlicht einen Deutschen heiraten wollte - etwas ganz Persönliches also. Die haben das dann der Ausländerbehörde gemeldet, woraufhin diese Maßnahmen ergriff. Man muss also selbst beim Heiraten Angst vor der Abschiebung haben. Man kann fast gar nichts frei machen ohne Angst. Du kannst dich nicht frei bewegen, nicht frei einkaufen, nicht mal frei deine persönlichen Beziehungen führen. Das ist pervers. Auch das sind Grenzen, die Asylbewerbern in Deutschland gesetzt werden. Die gehören alle abgeschafft.

Deutschland einig Lagerland
Was wäre wenn sie es wären? Geflüchtet aus einem Land in dem Krieg herrscht, getrennt von Freunden und Familie, übertreten sie die Grenze der Bundesrepublik nur mit der Hoffnung auf ein sicheres und besseres Leben. Doch was sie hier erwartet ist ein Lagerleben hinter Mauern und Zäunen.

Willkommen in der ZAST!!!
Die ZAST (Zentrale Erstaufnahmestelle für Asylbewerber) ist eine der ersten der rassistischen Instutitionen die Asylsuchende in der BRD durchlaufen müssen. Meist isoliert am Randbereich einer Stadt verbleiben sie hier für 3 Wochen bis 3 Monate. Die Bedingungen unter der die Menschen dort ≤leben≤ müssen sind katastrophal. Eingepfercht auf engstem Raum von ca.16m≤ schlafen 8 Flüchtlinge, die Privatsphäre ist dementsprechend nicht existent. Was sie zur Selbstversorgung erhalten ist nicht mehr als ein karges Taschengeld von 10 Euro in der Woche. Von diesem bisschen Geld müssen sie Schuhe, Hygieneartikel (ausgenommen einem Stück Seife) sowie alles weitere was für den täglichen Bedarf anfällt selbst kaufen. Trotzdem verlangt der Kiosk in der ZAST höhere Preise als Supermärkte in der Stadt. Die vom Staat gestellt Mahlzeiten gehen in keinster Weise auf die kulturellen oder religiösen Gewohnheiten ein, so wird verlangt das selbst Moslems das vorgesetzte Schweinefleisch essen. Auch die sanitären Verhältnisse sind erschreckend: 4 Toiletten und eine Dusche sollen für jeweils 50 Personen reichen und als ob das noch nicht ausreichen würde kümmert sich auch niemand um die Hygiene der Sanitäranlagen.

Ursprünglich wurden die Zasten als Schutz vor neonazistischen Angriffen gedacht (die trotzdem noch täglich geschehen), wurde aber von ihren Bewohnern selbst schnell als eine Art offenes Gefängnis begriffen. So unterliegen die Flüchtlinge einer permanenten Kontrolle durch Beamte, private Sicherheitsfirmen als auch einer Chipkarte die registriert wer wann die Anstalt verlässt und wieder zurückkommt Abgesehen davon muss sich an strenge Auflagen gehalten werden: kein Ausgang ab 20 Uhr, über Nacht fern zu bleiben ist erst recht untersagt.

Jeder vernünftig denkende Person sollte sich doch die Frage stellen warum das so ist, warum Menschen in einem der reichsten Länder der Welt so leben müssen. Die gnadenlosen Verwertungslogik der Bundesrepublik trennt fein säuberlich zwischen ≤wirtschaftlich Nützlich≤ und ≤Unerwünscht≤. Dementsprechend wird alles dafür getan die Illegalisierten möglichst reibungslos wieder aus dem Lande zu schaffen. Während per Greencard versucht wird Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben, sind Flüchtlinge aus Kriegsgebieten von der Abschiebung bedroht. BGS, ZAST, Asylbewerberheim, Abschiebegefängnis und verschiedene Fluggesellschaften arbeiten Hand in Hand um die Migranten wieder zurück zu schicken. Was sie dort erwartet reicht von massiver Armut und wirtschaftlicher Verelendung bis hin zu Folter und Exekution. Viele Insassen der ZAST verzweifeln an ihrer Perspektivlosigkeit. Die Angst vor der Abschiebung ist so enorm das sogar Selbstmordversuche keine Seltenheit sind.

Die nächste Station der Odyssee wäre nur mit ≤Glück≤ das Asylbewerberheim. Aufgrund der Drittlandsregelung, welche das Menschenrecht auf Asyl praktisch abgeschafft hat, ist der Großteil der Flüchtlinge von der Abschiebehaft bedroht. Besonders erschreckend ist, wie das Beispiel Eisenhüttenstadt, die Kombination von Abschiebeknast mit angrenzender zentralen Aufnahmestelle die es einem vor Augen führt wie hilflos Nichtdeutsche diesem System ausgeliefert sind.
Welcome to germany

Kurze Information über The VOICE Refugee Forum
Netzwerk von politischen Flüchtlingen/AktivistInnen
Wir, The VOICE Refugee Forum, bestehen aus Gruppen von Menschenrechtsaktivisten, die seit 1994 aktiv engagiert sind, in der Öffentlichkeit die inhumane Situation von Flüchtlingen in Thüringen und ganz Deutschland anzuprangern. Die Mitglieder engagieren sich aktiv für verfolgte MenschenrechtsaktivistInnen und gegen die Verletzung von Menschenrechten in ihren Heimatländern.

Wir informieren über die schwierigen Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Deutschland und die Menschenrechtslage in ihren Heimatländern.

Das Forum wurde ursprünglich als "The VOICE Africa Forum" von Afrikanern in Thüringen gegründet. Inzwischen bietet unsere Gruppe ein Forum für alle Flüchtlinge, die in unserem gemeinsamen Kampf in verschiedenen Städten in Deutschland engagiert sind:

1. Im Protest gegen Menschenrechtsverletzungen in den Heimatländern der
Flüchtlinge und MigrantInnen und in Deutschland.
2. Gegen Abschiebung und die Bedrohung von Flüchtlingen und MigrantInnen durch Abschiebung.
3. Gegen die soziale Ausgrenzung von Flüchtlingen und MigrantInnen.
4. Gegen den täglichen Rassismus durch Autoritäten und die Öffentlichkeit.
5. Gegen rassistische Kontrollen und Polizeibrutalität gegen Flüchtlinge und MigrantInnen.
6. Für die Abschaffung von Abschiebegefängnissen und Internierungszentren und -lagern.
7. Für das universale Recht auf Bewegungsfreiheit, das in Deutschland durch Abschiebungen und Abschiebeandrohungen und die Auferlegung der sogenannten "Residenzpflicht", die Beschränkung des Aufenthalts von Asylbewerbern auf den ihnen zugewiesenen Landkreis, verletzt wird.

Der Alltag von Flüchtlingen ist geprägt von Isolation und sozialer
Ausgrenzung verbunden mit der steten Bedrohung durch Abschiebung.

Seit der Gründung von "The VOICE (Africa) Forum" im Oktober 1994 in
Mühlhausen/Thüringen (seit 1998 im Netzwerk der "Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen") wurden Hunderttausende von Flüchtlingen und MigrantInnen ohne politischen oder humanitäre Abwägung von Deutschland abgeschoben.

Stoppt die Abschiebungen! Abschiebungen sind Menschenrechtsverletzungen. Folglich sind sie ein Verbrechen.

Die deutschen Behörden müssen verantwortlich gemacht werden für die
Konsequenzen dieser Abschiebungen und Abschiebeandrohungen, die oftmals absolute Verzweiflung und Frustration, Repression und Tod bedeuten; das gilt für die Flüchtlinge und MigrantInnen sowohl hier in Deutschland als auch nach ihrer Abschiebung, die für die Abgeschobenen Gefängnis, Verfolgung, Folter oder Tod heißt.

Wenn wir abgeschoben werden, schickt man uns zurück in dieselben Länder, welche zerstört und jeder Zukunft beraubt wurden. Und wie zu Beginn des Kolonialismus werden wir behandelt wie Tiere - nicht wert der westlichen Ideale wie Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie. Wir werden in Käfige (Heime, Ausreisezentren oder Abschiebegefängnisse) gesperrt, welche ihnen nicht gut genug für ihre Hunde sind. Sie erwarten von uns, dass wir diese Ungerechtigkeit ohne Beschwerden akzeptieren und dass wir dankbar sind für ihre vorgebliche
"Großmut". Sie erwarten von uns Lob für die USA, die EU-Regierungen, die WTO, IWF, Weltbank und NATO usw. für den "Versuch uns von Armut und unserer schlimmen Situation zu retten" - die diese uns auferlegt haben.

Bewegungsfreiheit jetzt! Schließt alle Abschiebelager und Abschiebeknäste!
Schluss mit Abschiebung und Bewegungverbot durch strafbare
Residenzpflichts- Beschränkungen (5-2500 euro) für Flüchtlinge in Deutschland!

Eure kontinuierliche Unterstützung und euer Engagement in Solidarität mit den unterdrückten und verfolgten Flüchtlingen und MigrantInnen in Deutschland bleibt unerlässlich für unsere tägliche Arbeit und für eine bessere Situation von Flüchtlingen und MigrantInnen im Allgemeinen.

Wie für alle ehrenamtlichen Organisationen gilt auch für uns: Es sind eure Spenden, die unsere Arbeit am Laufen halten. Bitte spendet heute um den Widerstand aufrechtzuerhalten und morgen eine bessere Welt aufzubauen.

Spenden für Kampagne, Transport, Mobilisierung and Besuch in
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